Darüber hinaus zeigten sich lnkonsistenzen zwischen der klinischen Beobachtung und der allgemeinen Testdiagnostik, für deren Resultate keine ausreichenden ätiologischen Faktoren hätten identifiziert werden können und welche sich auch durch die in den Akten beschriebene «rezidivierende depressive Störung» nicht hätten erklären lassen. ln der Gesamtschau aller verfügbaren Informationen und in Anlehnung an den Entscheidungsalgorithmus von Sherman et al. (2020) sei eine Aggravationstendenz von Beschwerden und Symptomen unter der