Bei der neuropsychologischen Erhebung erwiesen sich die Ergebnisse eines gut standardisierten Leistungsvalidierungsverfahrens (Tombaugh, 1996) als auffällig. Sämtliche Werte seien im Zufallsbereich gelegen. Darüber hinaus zeigten sich lnkonsistenzen zwischen der klinischen Beobachtung und der allgemeinen Testdiagnostik, für deren Resultate keine ausreichenden ätiologischen Faktoren hätten identifiziert werden können und welche sich auch durch die in den Akten beschriebene «rezidivierende depressive Störung» nicht hätten erklären lassen.