Fachübergreifend hätten keine relevanten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit identifiziert werden können. Diese sei derzeit sowohl in Bezug auf die bisherige als auch eine etwaig angepasste Tätigkeit vollumfänglich erhalten (Arbeitsunfähigkeit 0%). Es habe zu keinem Zeitpunkt eine länger dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestanden.