Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung entsprechend den diesbezüglich seitens der lCD-10 definierten Kriterien hätten sich nicht offenbart, wohl aber auf eine Akzentuierung von Persönlichkeitszügen mit asthenischer sowie partiell emotional instabiler Komponente. ln körperlicher Hinsicht seien der Versicherten vor dem Hintergrund ihrer subjektiven Beschwerdesymptomatik leichte bis mittelschwere Arbeiten zumutbar, weitere Einschränkungen hingegen seien nicht zu begründen.