Die Gutachter stellten keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der letzten Tätigkeit. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der letzten Tätigkeit wurden Dysthymia (ICD-10:F34.1; chronische, mehrere Jahre andauernde depressive Verstimmung, welche vieles gemeinsam mit den Konzepten der depressiven Neurose habe und die in Bezug auf ihr eigentliches Ausmass die Kriterien einer rezidivierenden depressiven Störung nicht erfülle, obwohl einzelne depressive Episoden von leichter Ausprägung durchaus vorkommen könnten), Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung (lCD-10: 273) im Sinne einer Akzentuierung von Persönlichkeitszügen