4. Die damalige Rechtsvertreterin von A. erhob mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 Einwand und reichte am 27. November 2020 die Begründung nach. 5. 5.1. Die IV-Stelle Appenzell I.Rh. gab am 8. September 2022 ein interdisziplinäres Gutachten in Auftrag. 5.2. Die SMAB AG Bern führte die interdisziplinäre Begutachtung durch und reichte der IV- Stelle Appenzell I.Rh. am 4. Januar 2023 das Gutachten ein.