Es hätten sich im Rahmen der Untersuchung keine Hinweise für das Vorliegen einer organischen, einschliesslich einer symptomatischen psychischen Störung, einer neurotischen, Belastungs- oder somatoformen Störung gefunden. Weder in den Akten noch bei der Anamnese oder in der aktuellen Untersuchung hätten sich irgendwelche Hinweise gefunden, die für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung sprechen würden.