Der Beschwerdeführer ist seit bald 10 Jahren nicht mehr arbeitstätig, zudem ist er auf eine leidensangepasste Tätigkeit angewiesen. Eine IV-Sachbearbeite- rin erkundigte sich am 29. August 2023 bezüglich Eingliederungspotential beim RAD und führte diesbezüglich aus, ihres Erachtens sei der Beschwerdeführer nicht in der Lage, selbst eine berufliche Wiedereingliederung anhand zu nehmen. Er brauche Hilfe dabei. Ob er diese Hilfe annehmen könne, bleibe abzuwarten. Der RAD antwortete, ein