5. Die Feststellung einer medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass die versicherte Person sich ohne Unterstützung wieder eingliedern kann. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» (Art. 8 IVG) verpflichtet die IV-Stelle, die Verwertbarkeit dieser Arbeitsfähigkeit zu prüfen. In der angefochtenen Verfügung vom 4. Juli 2025 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren ab. Die Eingliederungsfrage wird darin jedoch nicht behandelt. Eine separate Mitteilung oder Verfügung betreffend die beruflichen Massnahmen findet sich nicht in den Akten.