4.4.5. Auch diesem Arztbericht sind keine konkreten Indizien zu entnehmen, um zu einer anderen Beurteilung als derjenigen der Gutachter der G. AG zu kommen. Der psychiatrische Gutachter hat sich mit der gemäss behandelnden Ärzten bestehenden mittelgradigen depressiven Episode im Gutachten auseinandergesetzt und erläutert, weshalb diese im Zeitpunkt des Gutachtens nicht diagnostiziert wurde. 4.4.6. Insgesamt lassen sich den im Recht liegenden Arztberichten keine neuen medizinischen Aspekte oder Befunde seit der Begutachtung durch die G. AG entnehmen, die im Rahmen der Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben wären oder die