4.4.4. Schliesslich ist die im Beschwerdeverfahren am 12. Oktober 2025 eingereichte Ergänzung zur ärztlichen Stellungnahme vom 5. März 2025 der Klinik H. vom 24. September 2025 zu prüfen. In diesem Bericht wird angeführt, es bestehe aus ihrer Sicht weiterhin die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10: F32.1), weshalb eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert werde. Unter Psychopathologischer Befund vom 22. September 2025 wird beschrieben, der Patient sei freundlich und aufgeschlossen im Kontakt, wach, bewusstseinsklar und allseits orientiert.