Der Einschätzung von Dr. med. K., RAD Ostschweiz, kann gefolgt werden. Betreffend Laborparameter wurde im Gutachten selbst festgehalten, dass die Angabe, dass eine kurzzeitige Pause bei der Einnahme von Escitalopram bestanden habe, die Werte nicht erkläre. Auch können aus der ärztlichen Stellungnahme vom 11. April 2025 keine neuen Erkenntnisse bzw. Befunde gewonnen werden. Der Gutachter schätzte die Konzentrationsfähigkeit, die depressive Herabgestimmtheit sowie den Antrieb des Beschwerdeführers anders ein als die behandelnden Ärzte, hat die geltend gemachten Einschränkungen des Beschwerdeführers jedoch allesamt berücksichtigt.