Das heisse aber, dass die vom Versicherten angegebenen Beschwerden auch bestünden. Aus ihrer Sicht bestehe die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10: F32.1), weshalb von ihnen auch eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert sei. 4.4.3. Zu diesem Bericht äusserte sich Dr. med. K., RAD Ostschweiz, am 27. Mai 2025 dahingehend, dass der Arztbericht keine neuen Sachverhalte oder Diagnosen hervorbringe, die nicht bereits im medizinischen Dossier oder im massgeblichen Gutachten erwähnt bzw. diskutiert worden seien. Daher bleibe es bei der bisherigen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und des Zumutbarkeitsprofils.