7 - 10 herabgestimmt. Der Antrieb sei sehr wohl reduziert (gewesen). Der Versicherte habe sich schwer getan, die Energie zu finden, den Fragebogen und die Fragen zu beantworten, was für einen verminderten Antrieb spreche. In den Gesprächsterminen bei ihnen sei der Antrieb beim Versicherten in der Regel reduziert. Der Gutachter habe festgehalten, dass es keine Hinweise auf Aggravation, Simulation oder Dissimulation gegeben habe. Das heisse aber, dass die vom Versicherten angegebenen Beschwerden auch bestünden.