Konzentrationsstörungen, die der Gutachter nicht habe beobachten können, hätten bestanden. Der Versicherte habe im Verlauf des Gesprächs mit dem Hinweis auf mangelnde Konzentration mehrfach Pausen verlangt, die der Gutachter jedoch abgelehnt und ihm verweigert habe. Eine floride depressive Herabgestimmtheit habe sich beim Gutachter nicht beobachten lassen, dennoch schreibe er, der Versicherte wirke in geringem Umfang herabgestimmt, gereizt, verdriesslich und etwas resigniert. In allen Gesprächssitzungen bei ihnen sei der Versicherte depressiv