4.4.2. Am 11. April 2025 reichte der Beschwerdeführer eine ärztliche Stellungnahme vom 5. März 2025 der Klinik H. zum psychiatrischen Gutachten der G. AG ein. Ausreichend hohe Blutspiegel der Antidepressiva hätten nicht gefunden werden können, da der Versicherte zum Abnahmezeitpunkt auf Anraten des Hausarztes bei zu hohen Leberwerten alle Medikamente abgesetzt hatte. Der Versicherte sei ansonsten immer compliant bezüglich Medikamenteneinnahme. Konzentrationsstörungen, die der Gutachter nicht habe beobachten können, hätten bestanden.