Aufgrund der erhobenen Laborparameter, Serumwirkstoffkonzentration der angegebenen eingenommenen Psychopharmaka-Medikation (Escitalopram, Bupropion) müsse davon ausgegangen werden, dass die Medikation vom Versicherten nicht eingenommen worden sei. Auch die Angabe, dass kurzzeitig eine Pause bei der Einnahme von Escitalopram bestanden habe, erkläre die Werte nicht. Zudem habe der Versicherte angegeben, dass er Bupropion die letzten zwei Jahre durchgehend eingenommen habe. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass er es zum Zeitpunkt der Laboruntersuchung vom 19. März 2024 überhaupt nicht eingenommen habe.