Die Teilgutachten beruhen auf allseitigen Untersuchungen wie systemische, biographische, soziale Sucht- und Familienanamnese, Laboruntersuchungen vom 19. März 2024, Messblätter der Wirbelsäule und der unteren Gliedmassen und sie wurden in Kenntnis der Vorakten abgegeben. Die Gutachter hielten die objektiven Befunde und die geklagten Beschwerden fest. Sie haben sich mit früheren Einschätzungen anderer Ärzte auseinandergesetzt. Schliesslich wurden sämtliche Fragen der Beschwerdegegnerin und des RAD beantwortet. Im Übrigen hat der Beschwerdeführer das Gutachten der G. AG nicht substantiiert kritisiert.