4.3. Das Gericht erachtet das interdisziplinäre Gutachten der G. AG vom 3. Juli 2024 als umfassend, schlüssig, überzeugend und begründet. Die Gutachterstelle wurde via SuisseMED@P (Zufallsprinzip) generiert. Die vorliegend massgebliche psychiatrische Untersuchung vom 8. April 2024 durch med. pract. J. dauerte von 9.00 Uhr bis 10.50 Uhr. Die Teilgutachten beruhen auf allseitigen Untersuchungen wie systemische, biographische, soziale Sucht- und Familienanamnese, Laboruntersuchungen vom 19. März 2024, Messblätter der Wirbelsäule und der unteren Gliedmassen und sie wurden in Kenntnis der Vorakten abgegeben.