2.2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, aus dem Protokoll der Eingliederungsfachperson vom 2. November 2023 gehe hervor, dass sich die Erstellung eines Profils aufgrund der beschriebenen Einschränkungen als sehr schwierig gestaltet habe. Auch seien einige Berufswünsche, die der Beschwerdeführer geäussert habe, nicht umsetzbar gewesen. Der IV-Grad von 14% werde durch fundierte Abklärungen untermauert. Die Beschwerdegegnerin habe nichts unversucht gelassen, sowohl den Anspruch auf Rentenleistungen umfassend zu klären als auch dem Beschwerdeführer berufliche Perspektiven aufzuzeigen.