2. 2.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, er werde von der Klinik H. bis heute 100% krankgeschrieben. Trotzdem sei der Anspruch auf eine IV-Rente abgelehnt worden. In einer erneuten Abklärung im Jahr 2024 sei er mit I. von der IV-Stelle auf dem Weg gewesen, eine geeignete Stelle in einem zumutbaren Pensum zu suchen. Leider sei dies eingestellt worden, bis alles abgeklärt sei. Er habe bis heute nichts mehr davon gehört. Seine Vorschläge betreffend berufliche Integration seien allesamt nicht bewilligt worden, aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden. Die Verfügung vom 4. Juli 2025 sei nicht sachgerecht und möglicherweise rechtswidrig.