20. Die IV-Stelle Appenzell I.Rh. wies mit Vorbescheid vom 9. August 2024 das Leistungsbegehren von A. erneut ab. 21. Gegen diesen Vorbescheid erhob A. mit Eingabe vom 12. September 2024 schriftlich Einwand. Am 11. April 2025 reichte er eine ärztliche Stellungnahme vom 5. März 2025 der Klinik H. zum psychiatrischen Gutachten der G. AG ein.