Nach adäquater Durchführung einer systemischen, antimykotischen Therapie über mindestens vier Wochen sei gegebenenfalls mit einer vollständigen Abheilung der Hauterkrankung zu rechnen. Nach Abschluss einer entsprechenden Therapie empfehle sich daher eine monodisziplinäre dermatologische Verlaufsbegutachtung zur erneuten Evaluation der Arbeitsfähigkeit. In der angestammten Tätigkeit bestehe die Arbeitsunfähigkeit von 100% anhaltend seit Januar 2016. Psychiatrisch hätten retrospektiv kürzere Phasen von (Teil-) Arbeitsunfähigkeiten bestanden.