17. Mit RAD-Anfrage vom 29. August 2023 erkundigte sich die IV-Sachbearbeiterin bezüglich Eingliederungspotential und führte diesbezüglich aus, ihres Erachtens sei A. nicht in der Lage, selbst die berufliche Wiedereingliederung anhand zu nehmen. Er brauche Hilfe dabei. Ob er diese Hilfe annehmen könne, bleibe abzuwarten. Der RAD antwortete, ein Eingliederungspotential liege ab sofort vor, eine Grundstabilität sei gegeben, welche eine zielgerichtete steigerbare Eingliederungsmassnahme zulasse.