Die Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten wurde auf 50% festgesetzt. Allerdings sei durch eine Alkoholabstinenz und eine begleitende psychiatrische Behandlung eine Arbeitsfähigkeit von 100% in einer angepassten Tätigkeit per Ende 2022 zu erwarten. 14. Gestützt auf das Gutachten der E. AG wurde A. am 27. Juli 2022 die Auflage erteilt, sich einem stationären Alkoholentzug, im Anschluss einer ambulanten psychiatrischen Behandlung und Abstinenzüberprüfung während mindestens drei Monaten zu unterziehen. Diesen Auflagen kam A. nach.