10. Am 19. März 2020 forderte die IV-Stelle A. auf, mitzuteilen, was er bezüglich seiner Wiedereingliederung ins Erwerbsleben selbst unternommen habe. Da sich A. auch nach einer Mahnung nicht meldete, wurde am 14. September 2020 der Vorbescheid erlassen, dass aufgrund fehlender Mitwirkung keine Kostengutsprache für Leistungen der Invalidenversicherung erteilt werde.