1 - 10 9. Mit E-Mail vom 26. Juli 2018 wurde die IV-Stelle informiert, dass die Pensionskasse D. AG entschieden habe, das Case Management zu Gunsten von A. abzuschliessen. Offenbar sei der Umschulungsanspruch der IV gegeben. Es habe eine Berufsberatung gegeben und mögliche Tätigkeitsfelder seien besprochen worden. A. könne sich nicht vorstellen, in den evaluierten Bereichen zu arbeiten. Er würde am liebsten als Chauffeur arbeiten. Jedoch werde die Lastwagenprüfung von der IV nicht finanziert, weil diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei.