{"Signatur": "AI_BZG_001", "Spider": "AI_Aktuell", "Datum": "2026-07-06", "PDF": {"Datei": "AI_Aktuell/AI_BZG_001_V-15-2025_2026-07-06.pdf", "URL": "https://www.ai.ch/gerichte/rechtsprechung/aktuelle-entscheide/v-15-2025/@@download/file/v-15-2025", "Checksum": "c99a9415af78706b25dc52138d1bd63b"}, "Scrapedate": "2026-10-02", "Scrapetime": "01:24:22", "Num": ["V 15-2025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 06.07.2026 (publiziert) V 15-2025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht 06.07.2026 (publié) V 15-2025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht 06.07.2026 (pubblicato) V 15-2025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Appenzell Rhodes-Intérieures Bezirksgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Appenzello Interno Bezirksgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "IVG-Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/41/2955", "Zeit UTC": "02.10.2026 01:24:22", "Checksum": "bf81b05fa8cedb6e4d3015ed20178fc6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Appenzell Innerrhoden Bezirksgericht 06.07.2026 (publiziert) V 15-2025\nRegeste:\nIVG-Beschwerde\n\n Die Gutachter diagnostizierten mit Auswirkungen auf die Belastbarkeit in der angestammten/letzten Tätigkeit ein dyshidrosiformes Hand- und Fussekzem (ICD-10:\nL30.1), eine Kontaktallergie gegen Benzoylperoxid, Phenol-Formaldehydharz, Natriumsthiosulfatoaurat (ICD-10: L25.9) und mit Einfluss auf die Belastbarkeit in der angestammten/letzten und in angepassten Tätigkeiten ein mittelgradig ausgeprägtes depressives Syndrom, DD depressive Episode oder affektive Störung im Rahmen einer\nzugrundeliegenden Alkoholabhängigkeit (ICD-10: F10.2). Die Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten wurde auf 50% festgesetzt. Allerdings sei durch eine Alkoholabstinenz und eine begleitende psychiatrische Behandlung eine Arbeitsfähigkeit von 100%\nin einer angepassten Tätigkeit per Ende 2022 zu erwarten.\n\n14. Gestützt auf das Gutachten der E. AG wurde A. am 27. Juli 2022 die Auflage erteilt,\nsich einem stationären Alkoholentzug, im Anschluss einer ambulanten psychiatrischen\nBehandlung und Abstinenzüberprüfung während mindestens drei Monaten zu unterziehen. Diesen Auflagen kam A. nach.\n\n2 - 10\n15. Mit Telefonat vom 27. Februar 2023 informierte A. die IV-Stelle unter anderem, dass er\nunbedingt wieder in einem Teilpensum arbeiten wolle, einfach nicht im Büro. Er müsse\ndraussen arbeiten.\n\n16. Im Arztbericht vom 14. Juli 2023 führte der behandelnde Psychiater Dr. F. an, A. sei\nmotiviert, eine IV-gestützte Integrationsmassnahme mit Umschulung und mit Ziel für\nden ersten Arbeitsmarkt zu machen mit ansteigendem Pensum, das in einem Arbeitsversuch ermittelt werden müsste. Realistisch sei auch eine Teilrente mit einer Teilarbeitsfähigkeit.\n\n17. Mit RAD-Anfrage vom 29. August 2023 erkundigte sich die IV-Sachbearbeiterin bezüglich Eingliederungspotential und führte diesbezüglich aus, ihres Erachtens sei A. nicht\nin der Lage, selbst die berufliche Wiedereingliederung anhand zu nehmen. Er brauche\nHilfe dabei. Ob er diese Hilfe annehmen könne, bleibe abzuwarten. Der RAD antwortete, ein Eingliederungspotential liege ab sofort vor, eine Grundstabilität sei gegeben,\nwelche eine zielgerichtete steigerbare Eingliederungsmassnahme zulasse.\n\n18. Am 31. Oktober 2023 wurde in einer erneuten Anfrage an den RAD festgehalten, die\nHand-/Fussproblematik beeinträchtige die Eingliederung. Die Arbeitsfähigkeit sei unklar. Der RAD empfahl eine erneute polydisziplinäre Begutachtung zur Klärung der\nRentenfrage, da die vorgehende Gutachtenstelle E. AG in der öffentlichen Kritik stehe,\nso dass dieses Ergebnis nicht zu verwerten sei. Der Eingliederungsverantwortliche\nhielt im Verlaufsprotokoll vom 2. November 2023 zum Abschluss der Frühinterventions-\nPhase fest, es sei schwierig gewesen, ein Profil mit den beschriebenen Einschränkungen zu erstellen.\n\n19.\n19.1. Die IV-Stelle Appenzell gab am 23. November 2023 erneut eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung in Auftrag.\n\n19.2. Die G. AG führte die Begutachtung in den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Pneumologie und Psychiatrie durch und reichte der IV-Stelle\nAppenzell I.Rh. am 3. Juli 2024 das Gutachten ein.\n\nDie Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit:\n- Tinea pedum mit Mykid-Reaktion (ICD-10: B35.3);\n- Situationsabhängige/belastungsabhängige Rückenschmerzen zervikal, thorakolumbal (ICD-10: M54.80);\n- Situationsabhängige/belastungsabhängige Knieschmerzen beidseits bei leichter\nValgusachse beidseits und retropatellarer Chondromalazie I-II° (ICD-10: M25.56).\n\nOhne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit stellten die Gutachter folgende Diagnosen:\n- Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert (ICD-10: F33.4);\n- Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent (ICD-10: F10.20);\n- Atopisches Lidekzem von nicht IgE-assoziierten Typ (ICD-10: L20.9);\n- Nikotinkonsum (ICD-10: Z72.0).\n\nAus interdisziplinärer Sicht bestehe eine Gesamtarbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit von 100% (Orthopädie: 20%, Dermatologie: 100%). In einer angepassten\nTätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit voll erhalten. Aus orthopädischer Sicht sollten dem Exploranden im erlernten Beruf als Montage-Elektriker oder auch als Maschinist\n\n"}