12 - 13 der Invalidität ab 1. April 2008 wurde somit unterbrochen. Die Beklagte ist folglich nicht leistungspflichtig, weshalb die Klage abzuweisen ist. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 15-2023 vom 03. September 2024 13 - 13