Am 25. Juni 2006 bestätigte Dr. med. B. gegenüber der IV-Stelle Appenzell eine Arbeitsunfähigkeit der Klägerin infolge Krankheit von 40% seit 1. Juni 2005. Schliesslich reichte Dr. med. B. Dr. G., RAD-Arzt, mit Schreiben vom 16. August 2006 eine weitere Version des Berichts von Dr. F., Klinik für Neurologie, Kantonsspital St.Gallen vom 27. Juli 2005 ein, in welchem die Arbeitsunfähigkeit wiederum auf 40% korrigiert worden ist.