Der neuropsychologische Befund habe im Vergleich zur Voruntersuchung vom 3. Juni 2004 bei schwingungsfähiger und aktuell positiv eingestellter Patientin insgesamt deutlich gebessert. Dr. med. F. führte bei seiner Beurteilung an, erfreulicherweise sei es auch weiterhin seit Juni 2003 zu keinen erneuten Schubereignissen gekommen. Daneben sei die Klägerin vom psychischen Befinden her deutlich gebessert und mache aktuell einen stabilen und aufgestellten Eindruck. Den kürzlich erfolgten IV-Antrag könne er uneingeschränkt unterstützen und erachte aufgrund der weiterhin persistierenden Fatigue-Symptomatik