fest, die Erstdiagnose Multiple Sklerose mit schubförmigem Verlauf sei im Juni 2003 bei einem Schub gestellt worden. Bei der Zwischenanamnese seit der letzten Untersuchung vom 3. Juni 2004 gab er an, dass nachdem am 2. Juni 2005 von Seiten der Patientin eine Verlaufsuntersuchung in ihrer multiplen Sklerose-Sprechstunde nicht wahrgenommen worden sei, sei sie nun zur Verlängerung der Kostengutsprache der Rebif-Behand- lung erschienen. Die Patientin berichte, dass im Vordergrund weiterhin eine raschere Ermüdbarkeit und Belastbarkeit stehe, was sich durch häufigere Pausen nicht eindeutig bessern lasse.