Auch bei der psychologischen Untersuchung vom 1. Dezember 2008 gab die Klägerin gegenüber den Ärzten an, diese Arbeitsstelle habe sie aufgrund von Umstrukturierungen und Differenzen mit dem Vorgesetzten verloren. Dieses beschriebene Verhalten der Klägerin, welches zum Zerwürfnis mit ihrem Arbeitgeber geführt hat, einzig als Folge der MS-Krankheit zu werten, wie die Klägerin dies vorbringt, greift aus nachstehenden Gründen zu kurz.