Die singuläre Anwendung der Vergleichsmethode mit Referenzobjekten aus einer angrenzenden Bauzone trägt jedenfalls den eingeschränkten Baumöglichkeiten nicht Rechnung. Auch ist bei der Bodenwertschätzung die konkrete Lage des Grundstücks zu berücksichtigen, welche sich sowohl wertmindernd als auch werterhöhend (z.B. durch eine unüberbaubare Lage) auswirken kann.