Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt in die Bauzone eingezont werden, so würde es durch die umfassendere Bebaubarkeit nach den Regeln der Bauzone allenfalls nochmals eine Wertsteigerung erfahren. Damit ein korrektes Ergebnis des Mehrwerts erreicht werden kann, ist die reduzierte Bebaubarkeit des Grundstücks bei der Bodenwertschätzung entsprechend zu berücksichtigen. Die singuläre Anwendung der Vergleichsmethode mit Referenzobjekten aus einer angrenzenden Bauzone trägt jedenfalls den eingeschränkten Baumöglichkeiten nicht Rechnung.