Ein Grundstück mit Wohnmöglichkeit ist mehr wert als ein Grundstück zur Tierfutterproduktion. Hinweise zur Bewertung des Marktwertes des Bodens vor Abparzellierung könnten einerseits die VBB-Anleitung in Ziffer 3.1 auf Seite 29 (eine Gebäudegrundfläche gilt nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche, da sie im Ertragswert des Gebäudes inbegriffen ist) und andererseits die Grundstückschätzung vom 21. September 2022, in welcher der Boden der Gebäudegrundfläche und des Hofraums separat geschätzt wurden, geben.