10 Abs. 3 BGBB und Art. 5 Abs. 1 VO SchGs gesetzlich geregelt sind. Hingegen ist, wie dies alt Bauherr G. anmerkte, richtig, dass es Aufgabe der Beschwerdeführerin ist, eine Methode zu bestimmen, mit welcher der Marktwert einer nichtlandwirtschaftlich genutzten Gebäudegrundfläche in der Landwirtschaftszone geschätzt werden kann, wobei dazu die Anleitungen im Schätzerhandbuch durchaus analog hinzugezogen werden könnten.