Die Nutzungsintensität eines Bodens in der Landwirtschaftszone ergebe sich wiederum direkt aus dem Bestand der vorbestehenden Baute (Art. 24c RPG). Wegen der Bestandesgarantie könne je nach Dimension der vorbestehenden Baute sowie der abparzellierten Grundstücksfläche eine geringere aber auch eine höhere Nutzung als in angrenzenden Nutzungszonen resultieren, was es zu berücksichtigen gelte. Da die maximal mögliche Nutzung eines Grundstücks dessen Preis direkt beeinflusse, sei dieser Umstand in der Schätzung bzw. im Vergleich mit den Referenzobjekten der Wohnzone W2 angemessen zu berücksichtigen oder allenfalls mit anderen Referenzobjekten zu vergleichen.