6 - 12 Umstand ab, dass auf diesem Boden ein Gebäude stehe, welches in direkter Weise die spätere Nutzung bestimme. Denn wäre es nur ein Stück Wiesland, so bliebe es dies auch nach der Abparzellierung, wäre wie vor der Überbauung nur für landwirtschaftliche Bauten zonenkonform und daher nicht mehr wert wie vor der Abparzellierung.