Das auf der abparzellierten Liegenschaft stehende Gebäude bleibe nach der Abparzellierung unverändert und es zeige, unabhängig von der angewandten Schatzungsmethode, ein neutrales Verhalten. Wenn das bestehende Gebäude bei der ersten und zweiten Schätzung im Bodenwert berücksichtigt werde, seien die beiden Bodenwerte identisch.