Der über die Vergleichswertmethode festgelegte Bodenwert pro Quadratmeter sei anschliessend über die Lageklassenmethode (Landwert aus dem Neubauwert) plausibilisiert worden. Wenn der durch Verwendung der Vergleichswertmethode ermittelte Bodenwert durch eine andere Methode verifiziert worden sei (SHB2019, S. 83), sei die Ermittlung, welche im vorliegenden Fall vorgenommen worden sei, nicht zu beanstanden.