Auf einen Zuschlag für die unverbaubare Lage, die bei einer Abparzellierung generell bestehe und durchaus gerechtfertigt sein könnte, sei verzichtet worden. Im Endergebnis ergebe sich daraus ein bereinigter Bodenwert von CHF 420'700.00, was CHF 500.00/m2 entspreche. Der über die Vergleichswertmethode festgelegte Bodenwert pro Quadratmeter sei anschliessend über die Lageklassenmethode (Landwert aus dem Neubauwert) plausibilisiert worden.