Die Vergleichspreise basierten auf Bauland, das als «baureif» gelte. Daher sei unter Berücksichtigung des abzubrechenden Objekts der Ansatz pro Quadratmeter um einen Abzug vom Mittelwert (CHF 706.00) verringert und der Bodenwert auf CHF 600.00/m2 festgelegt worden. In der Mehrwertberechnung sei zudem für die Baulandverbesserung basierend auf dem geologischen Bericht ein Abzug von CHF 80'000.00 vorgenommen worden. Auf einen Zuschlag für die unverbaubare Lage, die bei einer Abparzellierung generell bestehe und durchaus gerechtfertigt sein könnte, sei verzichtet worden.