Pro Quartier seien in der Folge die Lage und die fünf Hauptkriterien Standort, Nutzung, Wohnlage, Erschließung und Marktverhältnisse eingeteilt worden (SHB2019, S. 403). Mit dieser sogenannten «Lageklasse pro Quartier» könne die Vergleichbarkeit mit dem zu bewertenden Grundstück ausreichend berücksichtigt werden. Das Grundstück befinde