5. Am 10. Juli 2025 reichte die Schätzungskommission für Marktwert und Bodenmehrwert (folgend: Beschwerdeführerin) gegen den Rekursentscheid der Standeskommission Appenzell I.Rh. Beschwerde ein und stellte die Rechtsbegehren, ihre Verfügung vom 30. April 2024 sei zu bestätigen und der Rekursentscheid der Standeskommission vom 3. Juni 2025 (Protokoll Nr. 496/25) abzuweisen. (…) III. 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin hält im Wesentlichen fest, dass bei beiden Schätzungen nur der Wert des Bodens zu bestimmen sei.