Im Weiteren führe die Schätzung eines Bodenwerts in einer Nichtbauzone unter Anwendung der direkten Vergleichsmethode und mit Referenzobjekten aus einer Bauzone nicht zu einem richtigen Resultat. Die effektive Überbaubarkeit des Grundstücks müsse sich im Schätzwert widerspiegeln. Die Sache sei daher an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie die realen Gegebenheiten im Sinne dieser Erwägungen berücksichtige und gestützt darauf erneut verfüge.