24c Abs. 2 RPG) direkt beeinflusst. Die mögliche Ausnützung in der Landwirtschaftszone könne aufgrund der raumplanungsrechtlichen Einschränkungen vorliegend nicht direkt mit den Nutzungsmöglichkeiten in der Bauzone verglichen werden. Dieser Umstand müsse für ein richtiges Resultat des Mehrwerts beim Vergleich mit in der Bauzone liegenden Referenzobjekten bzw. bereits bei der Wahl der Bewertungsmethode angemessen berücksichtigt werden.