Für die Bewertung des Bodenwerts nach Entlassung aus dem Geltungsbereich des BGBB habe die Vorinstanz die Vergleichswertmethode angewendet. Sie habe zur Bestimmung des Werts die Handelspreise von Bauland im Kanton herangezogen. Die Vergleichswertmethode basiere auf dem Prinzip, den Marktwert aus möglichst zeitnahen Kaufpreisen von getätigten Immobilientransaktionen vergleichbarer Grundstücke festzustellen (SHB2019, S. 100).