Anwendbar sei damit grundsätzlich das Schweizerische Schätzerhandbuch der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten im Zeitpunkt der hier angefochtenen Schätzung in der fünften Auflage 2019 (Schätzerhandbuch [folgend: SHB2019], Art. 2 StKB SchGs). Nach dem Schätzerhandbuch stünden dem Immobilienbewerter für die Ermittlung eines Marktwerts verschiedene Wertermittlungsmethoden zur Verfügung. Welche der Methoden für die Bewertung massgebend sei, hänge vom konkreten Bewertungsfall ab und sei durch den Bewertungsexperten festzulegen (SHB2019, S. 49).