1 - 12 (Art. 2 BGBB). Als gemischte Betriebe würden Grundstücke mit gemischter Nutzung gelten, die nicht in einen landwirtschaftlichen und einen nichtlandwirtschaftlichen Teil aufgeteilt seien (Art. 2 Abs. 2 VO SchGs, Art. 2 Abs. 2 lit. d BGBB). Die Schätzwerte hätten sich nach Art. 3 Abs. 2 StKB MBS zu richten. Anwendbar sei damit grundsätzlich das Schweizerische Schätzerhandbuch der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten im Zeitpunkt der hier angefochtenen Schätzung in der fünften Auflage 2019 (Schätzerhandbuch [folgend: SHB2019], Art. 2 StKB SchGs).